Haben Sie Ihre Zahnarztrechnung zur Rückerstattung eingereicht und gibt es anschließend Rückfragen seitens der Kostenträger?

Wir helfen Ihnen mit Unterstützung der Experten des Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrums Ihre Erstattungsansprüche gegenüber der Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle geltend zu machen. 

Unser Rückerstattungsservice 

Wenden Sie sich bitte an uns. Sie erhalten von uns basierend auf der aktuellen Rechtslage schriftlich die erforderlichen Informationen über die durchgeführte Behandlung.